Verwaltung WEG

Wohnungseigentumverwaltung

  • Datenerfassung bei Übernahme der Verwaltertätigkeit, Erstanzeigen
  • Ermöglichen der Willensbildung der Eigentümer, insbesondere
    Teilnahme an Beiratssitzungen
  • Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung von Versammlungen
  • Vornahme sowie Nachholung erforderlicher Eintragungen von Beschlüssen und Vereinbarungen im Grundbuch, insbesondere nach §10 Abs. 3 WEG
  • Führen der gesetzlichen Beschlusssammlung
  • Allgemeine Betreuung in gemeinschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Hausordnung und Erfüllung von Auskunftspflichten)
  • Vorbereitung des Abschlusses und Eingehung von Verträgen sowie Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
  • Außergerichtliche, gerichtliche und behördliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
    Mahn- und Klagewesen
  • Einziehung von Hausgeldforderungen (Vorauszahlungen, Sonderumlagen, etc.)
  • Verwaltung des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklagen
  • Überwachung der technischen Anlagen
  • Begleitung von Erhaltungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
Zertifizierter Verwalter
GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner